Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest
und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so dass du sie zur Frau nehmen möchtest,
so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,
lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.
Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.“