Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so dass das Blut in den Bach hineinfließt.
Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
und mit erhobener Stimme aussagen: ‚Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‘ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.“