Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Hierauf sagte der HERR weiter zu Mose:
„Folgende Vorschriften sollen in betreff der Leviten gelten: Im Alter von fünfundzwanzig Jahren und darüber soll der Levit im Dienst zur Besorgung der Verrichtungen am Offenbarungszelt tätig (oder: verpflichtet) sein;
aber von fünfzig Jahren an soll er von den Dienstleistungen befreit sein und nicht mehr dienen.
Er mag alsdann seinen Brüdern im Offenbarungszelt behilflich sein, wenn sie ihren Dienst verrichten, aber regelmäßigen Dienst soll er nicht mehr leisten. So sollst du es mit den Leviten bezüglich ihrer Amtsgeschäfte halten.“