Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muss ihre Schuld büßen.