Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Nehmt unter den Leviten die Kopfzahl der Kehathiten nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien auf,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die zum Dienst tauglich sind, so dass sie am Offenbarungszelt tätig sein können.
So muss denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern (= ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
„Folgende Vorschriften sollen in betreff der Leviten gelten: Im Alter von fünfundzwanzig Jahren und darüber soll der Levit im Dienst zur Besorgung der Verrichtungen am Offenbarungszelt tätig (oder: verpflichtet) sein;
Dies waren die Nachkommen Levis nach ihren Familien, die Familienhäupter, soviele ihrer gemustert wurden, nach Köpfen namentlich aufgezählt, die beim Dienst am Tempel des HERRN beschäftigt waren, von zwanzig Jahren an und darüber.
Im zweiten Jahre aber nach ihrer Rückkehr zum Gotteshause in Jerusalem, im zweiten Monat, machten Serubbabel, der Sohn Sealthiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, nebst ihren übrigen (= allen ihren) Genossen, den Priestern und den Leviten, überhaupt alle, die aus der Verbannung (oder: Gefangenschaft) nach Jerusalem zurückgekehrt waren, den Anfang mit dem Bau und bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber zu Aufsehern über die Arbeiten am Tempel des HERRN.