Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
„Gehe hin und rufe (dem Volk in) Jerusalem laut in die Ohren: ‚So hat der HERR gesprochen: Ich gedenke an die Holdseligkeit (oder: Zuneigung) deiner Jugend, deine bräutliche Liebe, wie du hinter mir herzogst in der Wüste, im unwirtlichen Lande.