Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und ihr beiwohnt, die eine Sklavin ist, die als Nebenweib einem andern Manne angehört, aber weder losgekauft noch freigelassen ist, so soll eine Bestrafung stattfinden; doch sie sollen nicht den Tod erleiden, weil sie keine Freie gewesen ist.
Er soll jedoch Gott dem HERRN als seine Buße einen Widder als Schuldopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen;
und der Priester soll ihm mittels des Schuldopferwidders Sühne vor dem HERRN wegen seiner Sünde erwirken, die er begangen hat; dann wird ihm seine Sünde, die er begangen hat, vergeben werden. –