Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen (oder: kasteien, d.h. fasten) und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
denn an diesem Tage erwirkt man für euch Sühne, um euch zu reinigen: von all euren Sünden sollt ihr da vor dem HERRN rein werden.
Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten; das ist eine ewiggültige Verordnung.