Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguss hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguss gekommen ist, muss im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –
Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguss erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.“