Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
„Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluss etwas Unreines;
und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluss aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete gesessen hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Wer den Leib eines mit einem Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Wenn ferner der mit einem Ausfluss Behaftete einen Reinen anspeit (oder: mit seinem Speichel beschmutzt), so muss dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluss Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;
und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Jeder, den der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluss Behaftete berührt, muss zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muss im Wasser abgespült werden.
Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.
Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.
Alsdann muss sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muss dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.
Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.
Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluss rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.
Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.“