Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
So versteht der Herr es wohl, Gottselige aus der Prüfung zu erretten, Ungerechte dagegen für den Tag des Gerichts unter (oder: zur) Verbüßung von Strafen aufzubewahren,
vornehmlich solche, die in Begier nach Befleckung dem Fleisch (= der Fleischeslust) nachlaufen und niemand als Herrn über sich anerkennen (vgl. Jud 8). In ihrer frechen Vermessenheit schrecken sie nicht vor der Lästerung von Herrlichkeiten (= überirdischen Mächten; vgl. Eph 2,2; 6,12; Jud 8) zurück,
während doch Engel, obwohl sie an Kraft und Macht über ihnen stehen, kein lästerndes Urteil gegen sie beim Herrn vorbringen.