Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.