Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Joseph aber sagte zum Volk: „Ich habe nunmehr euch und eure Äcker für den Pharao angekauft; hier habt ihr Saatkorn zum Besäen der Äcker!
Aber von dem Ertrage müsst ihr ein Fünftel an den Pharao abgeben; die übrigen vier Fünftel dagegen sollt ihr behalten zur Aussaat für die Felder sowie zur Nahrung für euch und euer Gesinde und zur Ernährung eurer Familien.“
Da antworteten sie: „Du hast uns am Leben erhalten! Möchten wir nur Gnade finden vor den Augen unsers Herrn, so wollen wir gern dem Pharao leibeigen sein!“
So machte Joseph es zu einer gesetzlichen Verpflichtung, die bis auf diesen Tag für den Grundbesitz der Ägypter besteht, dass dem Pharao der fünfte Teil des Ernteertrages gehört; nur die Ländereien der Priester allein kamen nicht in den Besitz des Pharaos.