Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Meint jedoch jemand, an seiner unverheirateten Tochter nicht recht zu handeln, falls sie die Jahre ihrer Jugendblüte überschreite, und liegt demnach ein Anlass (zu ihrer Verheiratung) vor, so tue er, was er will; er versündigt sich nicht: sie mögen sich heiraten.
Wer dagegen in seinem Herzen fest geworden ist und sich in keiner Zwangslage befindet, sondern freier Herr über seinen Willen (= seine Entschließungen) ist und sich fest vorgenommen hat, seine jungfräuliche Tochter unverheiratet zu lassen, der wird gut daran tun.
Also: wer seine unverheiratete Tochter verheiratet, tut gut daran, und wer sie nicht verheiratet, wird noch besser tun.