Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Die Söhne Manasses waren: Asriel, den sein syrisches Nebenweib gebar; sie gebar auch Machir, den Vater Gileads.
Machir nahm dann [für Huppim und Suppim] eine Frau namens Maacha, und seine Schwester hieß Hammolecheth; sein Bruder hieß Zelophhad, und dieser hatte nur Töchter.
Und Maacha, die Frau Machirs (oder: Gileads; vgl. V.15), gebar einen Sohn, den sie Peres nannte; sein Bruder aber hieß Seres, und dessen Söhne waren Ulam und Rekem.
Die Söhne Ulams waren: Bedan. Dies sind die Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. –
Seine Schwester Hammolecheth aber gebar Ishod, Abieser und Mahla. –
Und die Söhne Semidas waren: Ahjan, Sichem, Likhi und Aniam.
Zelophhad aber, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, die hießen Mahla und Noa, Hogla, Milka und Thirza.
Da traten herzu die Töchter Zelophhads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs; und die Namen seiner Töchter waren Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza.
Die traten also vor Mose und vor den Priester Eleasar, vor die Stammesfürsten und die ganze Gemeinde am Eingang des Offenbarungszeltes und sagten:
„Unser Vater ist in der Wüste gestorben, hat aber nicht zu der Rotte derer gehört, die sich gegen den HERRN zusammengetan haben, zu der Rotte Korahs, sondern er ist wegen seiner eigenen Sündhaftigkeit gestorben, ohne Söhne zu hinterlassen.
Warum soll nun der Name unseres Vaters aus seinem Geschlecht gestrichen werden (= verschwinden), weil er keinen Sohn gehabt hat? Gib uns einen Erbbesitz unter den Geschlechtsgenossen unseres Vaters!“
Als nun Mose ihre Rechtssache dem HERRN (zur Entscheidung) vorlegte,
gab der HERR dem Mose folgenden Bescheid:
„Die Töchter Zelophhads haben recht; du sollst ihnen daher unweigerlich einen Erbbesitz unter den Geschlechtsgenossen ihres Vaters geben und sollst den ihrem Vater zustehenden Erbbesitz auf sie übergehen lassen.
Den Israeliten aber sollst du folgende Verordnung kundtun: ‚Wenn ein Mann stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so sollt ihr seinen Erbbesitz auf seine Tochter übergehen lassen;
und wenn er keine Tochter hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinen Brüdern geben;
wenn er auch keine Brüder hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz den Brüdern seines Vaters geben;
und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht geben, damit er ihn in Besitz nimmt.‘“ Dies soll für die Israeliten eine Rechtsbestimmung sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.
Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.“
Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: „Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.
So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.“
Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;
denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime (= mit ihren Vettern);
mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.
Aber Zelophhad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; deren Namen waren Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza.
Diese traten nun vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten und sagten: „Der HERR hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unsern Stammesgenossen zu geben.“ Da überwies er (oder: man) ihnen nach dem Befehl des HERRN ein Erbteil unter den Stammesgenossen ihres Vaters;
und so fielen dem Stamm Manasse zehn Losanteile zu, abgesehen von der Landschaft Gilead und Basan, die jenseits des Jordans liegen;
denn die weiblichen Nachkommen Manasses erhielten ein Erbteil gerade wie seine männlichen Nachkommen; die Landschaft Gilead aber kam an die übrigen Nachkommen Manasses.
Machir nahm dann [für Huppim und Suppim] eine Frau namens Maacha, und seine Schwester hieß Hammolecheth; sein Bruder hieß Zelophhad, und dieser hatte nur Töchter.
Zelophhad aber, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, die hießen Mahla und Noa, Hogla, Milka und Thirza.
„Die Töchter Zelophhads haben recht; du sollst ihnen daher unweigerlich einen Erbbesitz unter den Geschlechtsgenossen ihres Vaters geben und sollst den ihrem Vater zustehenden Erbbesitz auf sie übergehen lassen.