Ich, Paulus, ein Apostel Jesu Christi durch den Willen Gottes, sende meinen Gruß den Heiligen und an Christus Jesus Gläubigen, die [in Ephesus] sind:
Gnade sei mit euch und Friede von Gott unserm Vater und dem Herrn Jesus Christus!
Gepriesen sei der Gott und Vater unsers Herrn Jesus Christus, der uns mit jedem Segen geistlicher Art, (der) in der Himmelswelt (vorhanden ist), in Christus gesegnet hat!
Denn in ihm hat er uns ja schon vor der Grundlegung der Welt dazu erwählt, dass wir heilig und unsträflich (= untadelig, oder: ohne Fehl) vor seinem Angesicht dastehen sollten,
und hat uns in Liebe durch Jesus Christus zu Söhnen, die ihm angehören sollten, vorherbestimmt nach dem Wohlgefallen (oder: Ratschluss) seines Willens,
zum Lobpreis der Herrlichkeit seiner Gnade, die er uns in dem Geliebten erwiesen hat.
In diesem haben wir die Erlösung durch sein Blut, nämlich die Vergebung unserer Übertretungen, nach dem Reichtum seiner Gnade,
die er uns nach Mitteilung aller Weisheit und Einsicht in überströmender Fülle hat zuteil werden lassen.
Er hat uns ja das Geheimnis seines Willens kundgetan, nach seinem freien Ratschluss, dessen Ausführung er sich vorgenommen hatte,
sobald die Zeiten zum Vollmaß der von ihm geordneten Entwicklung gelangt wären: er wollte in Christus als dem Haupt alles einheitlich zusammenfassen, was in den Himmeln und was auf der Erde ist.
In ihm sind wir nun auch des (verheißenen) Heilsbesitzes teilhaftig geworden, nachdem wir dazu vorherbestimmt worden waren nach dem Vorsatz dessen, der alles nach dem Beschluss seines Willens (oder: nach seinem freien Willensratschluss) vollbringt:
wir sollten eben zum Lobpreis seiner Herrlichkeit dienen, wir, die wir unsere Hoffnung von vornherein auf Christus gesetzt haben.
In ihm seid auch ihr, nachdem ihr das Wort der Wahrheit, die Heilsbotschaft von eurer Rettung, vernommen habt und zum Glauben gekommen seid, mit dem verheißenen heiligen Geist versiegelt worden,
der das Angeld (oder: Unterpfand; vgl. 2.Kor 1,22) für unser Erbe ist (und) für die Erlösung seiner Eigentumsgemeinde (Bürgschaft leistet), zum Lobpreis seiner Herrlichkeit.
Das ist denn auch der Grund, weshalb ich auf die Kunde von eurem Glauben an den Herrn Jesus und von eurer Liebe zu allen Heiligen
mit der Danksagung für euch nicht aufhöre und in meinen Gebeten euer mit Namensnennung gedenke:
der Gott unsers Herrn Jesus Christus, der Vater der Herrlichkeit, wolle euch den Geist der Weisheit und der Offenbarung durch die Erkenntnis seiner selbst (oder: seines Wesens) verleihen
(und) euren Herzen erleuchtete Augen (verleihen), damit ihr begreift, welche Hoffnung ihr infolge seiner Berufung habt, wie groß der Reichtum seines herrlichen Erbes bei (oder: in, oder: unter) den Heiligen ist,
und wie überschwenglich seine Kraft sich an uns, den Gläubigen, erweist, nämlich die mit gewaltiger Macht sich betätigende Stärke,
die er an Christus erwiesen hat, als er ihn von den Toten auferweckte und ihn in der Himmelswelt (vgl. V.3) zu seiner Rechten sitzen ließ,
hocherhaben über jede (andere) Herrschaft und Gewalt, über jede Macht und Hoheit, überhaupt über jeden Namen, der nicht nur in dieser, sondern auch in der zukünftigen Weltzeit (Hebr 1,2) genannt wird.
Ja, alles hat er ihm zu Füßen gelegt (Ps 8,7) und hat ihn zum alles überragenden Haupt gemacht für die Gemeinde,
die sein Leib ist, die Fülle (= volle Auswirkung) dessen, der alles in allen erfüllt (= zu voller Ausgestaltung bringt).
Querverweise zu Epheser 1,14 Eph 1,14
Der Geist, den ihr empfangen habt, ist ja doch nicht ein Geist der Knechtschaft, so dass ihr euch aufs neue fürchten müsstet; sondern ihr habt den Geist der Sohnschaft empfangen, in welchem (oder: durch den) wir rufen: „Abba, (lieber) Vater!“
Eben dieser Geist ist es, der vereint mit unserm Geiste ihm bezeugt, dass wir Gottes Kinder sind.
Sind wir aber Kinder, so sind wir auch Erben, und zwar Erben Gottes und Miterben Christi, wenn wir nämlich mit ihm leiden, um (einst) auch an seiner Herrlichkeit teilzunehmen.
Und betrübt nicht den heiligen Geist Gottes, mit dem ihr auf den Tag der Erlösung versiegelt seid. –
zum Lobpreis der Herrlichkeit seiner Gnade, die er uns in dem Geliebten erwiesen hat.
Aber nicht nur sie (oder: das), sondern auch wir selbst, die wir doch den Geist als Erstlingsgabe bereits besitzen, seufzen gleichfalls in unserm Inneren beim Warten auf (das Offenbarwerden) der Sohnschaft, nämlich auf die Erlösung unsers Leibes.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
wir sollten eben zum Lobpreis seiner Herrlichkeit dienen, wir, die wir unsere Hoffnung von vornherein auf Christus gesetzt haben.
er, der uns auch sein Siegel aufgedrückt und uns den Geist als Unterpfand (oder: Angeld = Gewährschaft) in unsere Herzen gegeben hat.
Gedenke deiner Gemeinde, die vor alters du erworben, die zum Eigentumsvolk du dir erlöst hast! (Gedenke) des Berges Zion, auf dem du Wohnung genommen!
Der uns aber eben dafür zubereitet (= tüchtig gemacht) hat, das ist Gott, der uns den Geist als Unterpfand (oder: Angeld; 1,22) gegeben hat.
So brachte er sie nach seinem heiligen Gebiet, in das Bergland, das er mit seiner Rechten erworben,
Weil ihr jetzt aber Söhne (oder: Kinder) seid, hat Gott den Geist seines Sohnes in unsere Herzen gesandt, der da ruft: „Abba, (lieber) Vater!“ (vgl. Röm 8,15)
Demnächst wird Hanamel, der Sohn deines Oheims Sallum, zu dir kommen mit der Aufforderung: ‚Kaufe dir meinen Acker, der bei Anathoth liegt! Denn du hast das Löserecht (oder: Vorkaufsrecht) und bist zum Kauf verpflichtet.‘“
Und wirklich kam Hanamel, der Sohn meines Oheims, zu mir in den Wachthof, wie der HERR mir angekündigt hatte, und sagte zu mir: „Kaufe doch meinen Acker, der bei Anathoth im Stamm Benjamin liegt, denn dir steht das Besitz- und Vorkaufsrecht zu; kaufe ihn dir!“ Da wurde mir klar, dass es eine Weisung vom HERRN gewesen war;
Wenn dies nun zu geschehen beginnt, dann richtet euch auf und hebt eure Häupter empor; denn eure Erlösung naht.“
So gebt denn acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, bei welcher der heilige Geist euch zu Aufsehern (= Vorstehern) bestellt hat, damit ihr die Gemeinde des Herrn weidet, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat.
Aber nicht nur sie (oder: das), sondern auch wir selbst, die wir doch den Geist als Erstlingsgabe bereits besitzen, seufzen gleichfalls in unserm Inneren beim Warten auf (das Offenbarwerden) der Sohnschaft, nämlich auf die Erlösung unsers Leibes.
Ihr dagegen seid „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, die heilige Volksgemeinschaft, das zum Eigentum erkorene Volk“, und sollt die Tugenden (d.h. Ruhmestaten; vgl. Jes 43,21) dessen verkünden, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat,