Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:“
„Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern (oder: den Feldteufeln) schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.“
„Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“
„Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!“
„Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
Denn was das Leben alles Fleisches (= jedes lebenden Geschöpfes) betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch (= lebenden Geschöpf) dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches (= jedes Geschöpfes) liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
Und wer das Fleisch eines gefallenen (= verendeten) oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.“
Querverweise zu 3. Mose 17,3 3Mo 17,3
„Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!“
dann sollt ihr an die Stätte, die der HERR, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet.
Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.
Hüte dich wohl, deine Brandopfer an jedem beliebigen Ort, den du dir ersehen wirst, darzubringen!
Vielmehr sollst du nur an der Stätte, die der HERR in einem deiner Stammesgebiete erwählen wird, deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir gebiete.
Doch darfst du in all deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, je nachdem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: der Reine wie der Unreine darf es essen, wie das Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches;
„Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
„Wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er dir zugesagt hat, und du dann denkst: ‚Ich möchte wohl Fleisch essen!‘, weil du Verlangen nach Fleisch trägst, so magst du ganz nach Herzenslust Fleisch essen.
Wenn (in diesem Fall) die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, weit von dir entfernt ist, so schlachte von deinen Rindern und deinem Kleinvieh, die der HERR dir gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iss davon in deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust.
Jedoch sollst du es so essen, wie man Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch genießt: der Reine wie der Unreine darf es ohne Unterschied essen.
Und wer das Fleisch eines gefallenen (= verendeten) oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HERR sich erwählen wird,
und du sollst deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen, und zwar soll das Blut deiner Schlachtopfer an den Altar des HERRN, deines Gottes, geschüttet werden, das Fleisch aber darf von dir gegessen werden.