Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn du alle ZehntenH4643 deines EinkommensH8393 zusammengebrachtH6237 hastH3615 im drittenH7992 JahrH8141, das ist ein Zehnten-JahrH4643+H8141, so sollst du dem LevitenH3881, dem FremdlingH1616, dem WaisenH3490 und der WitweH490 gebenH5414, dass sie essenH398 in deinem TorH8179 und sattH7646 werden.
Und sollst sprechenH559 vorH6440 dem HErrnH3068, deinem GottH430: Ich habe gebrachtH1197, was geheiligtH6944 ist, aus meinem HauseH1004 und habe es gegebenH5414 den LevitenH3881, den FremdlingenH1616, den WaisenH3490 und den WitwenH490 nach all deinem GebotH4687, das du mir gebotenH6680 hast; ich habe deine Gebote nicht übertretenH5674 noch vergessenH7911;
ich habe nichts davon gegessenH398 in meinem LeideH205 und habe nichts davongetanH1197 in UnreinigkeitH2931; ich habe nicht zu den TotenH4191 davon gegebenH5414; ich bin der StimmeH6963 des HErrnH3068, meines GottesH430, gehorsamH8085 gewesen und habe getanH6213 alles, wie du mir gebotenH6680 hast.
Siehe herabH8259 von deiner heiligenH6944 WohnungH4583, vom HimmelH8064, und segneH1288 dein VolkH5971 IsraelH3478 und das LandH127+H776, das du uns gegebenH5414 hast, wie du unseren VäternH1 geschworenH7650 hast, ein LandH127+H776, darin MilchH2461 und HonigH1706 fließtH2100.
Alle dreiH7969 JahreH7097+H8141 sollst du aussondernH3318 alle ZehntenH4643 deines ErtragesH8393 desselben JahrsH8141 und sollst's lassenH3240 in deinem TorH8179.
So soll kommenH935 der LevitH3881 (der kein TeilH2506 noch ErbeH5159 mit dir hat) und der FremdlingH1616 und der WaiseH3490 und die WitweH490, die in deinem TorH8179 sind, und essenH398 und sich sättigenH7646, auf dass dich der HErrH3068, dein GottH430, segneH1288 in allen WerkenH4639 deiner HandH3027, die du tustH6213.
WohlzutunG1161+G2140 undG2532 mitzuteilenG2842 vergessetG1950 nichtG3361; dennG1063 solcheG5108 OpferG2378 gefallenG2100 GottG2316 wohlG2100.
So lassetG399 uns nunG3767 opfernG399 durchG1223 ihnG846 das LobopferG133+G2378 GottG2316 allezeitG1275, das istG5123 die FruchtG2590 der LippenG5491, die seinenG846 NamenG3686 bekennenG3670.
BekenneG1843 einerG240 dem anderenG240 seine SündenG3900 undG2532 betetG2172 füreinanderG240+G5228, dassG3704 ihr gesundG2390 werdet. Des GerechtenG1342 GebetG1162 vermagG2480 vielG4183, wenn es ernstlichG1754 ist.