Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn jemandH376 ein WeibH802 nimmtH3947 und ehelichtH1166 sie, und sie nicht GnadeH2580 findetH4672 vor seinen AugenH5869, weil er etwasH1697 SchändlichesH6172 an ihr gefundenH4672 hat, so soll er einen ScheidebriefH3748+H5612 schreibenH3789 und ihr in die HandH3027 gebenH5414 und sie aus seinem HausH1004 entlassenH7971.
Wenn sie dann ausH3318 seinem HauseH1004 gegangenH3318 ist und hingehtH1980 und wird eines anderenH312+H376 Weib,
und der andereH314 MannH376 ihr auch gramH8130 wird und einen ScheidebriefH3748+H5612 schreibtH3789 und ihr in die HandH3027 gibtH5414 und sie aus seinem HauseH1004 lässtH7971, oder so der andereH314 MannH376 stirbtH4191, der sie sich zum WeibeH802 genommenH3947 hatte:
so kannH3201 sie ihr ersterH7223 MannH1167, der sie entließH7971, nicht wiederumH7725 nehmenH3947, dass sie sein WeibH802 sei, nachdemH310 sie unreinH2930 ist – denn solches ist ein GräuelH8441 vorH6440 dem HErrnH3068 –, auf dass du nicht eine SündeH2398 über das LandH776 bringst, das dir der HErrH3068, dein GottH430, zum ErbeH5159 gegebenH5414 hat.