Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Und das ist das GesetzH8451 des SpeisopfersH4503, das AaronsH175 SöhneH1121 opfernH7126 sollen vorH6440 dem HErrnH3068 aufH6440 dem AltarH4196.
Es soll einer abhebenH7311 eine HandvollH7062 SemmelmehlH5560 vom SpeisopferH4503 und vom ÖlH8081 und den ganzen WeihrauchH3828, der auf dem SpeisopferH4503 liegt, und soll's anzündenH6999 auf dem AltarH4196 zum süßenH5207 GeruchH7381, ein GedächtnisH234 dem HErrnH3068.
Das übrigeH3498 aber sollen AaronH175 und seine SöhneH1121 verzehrenH398 und sollen's ungesäuertH4682 essenH398 an heiligerH6918 StätteH4725, im VorhofH2691 der HütteH168 des StiftsH398+H4150.
Sie sollen's nicht mit SauerteigH2557 backenH644; denn es ist ihr TeilH2506, den ich ihnen gegebenH5414 habe von meinem OpferH801. Es soll ihnen ein HochheiligesH6944 sein gleichwie das SündopferH2403 und SchuldopferH817.
Was männlichH2145 ist unter den KindernH1121 AaronsH175, die sollen's essenH398. Das sei ein ewigesH5769 RechtH2706 euren NachkommenH1755 an den OpfernH801 des HErrnH3068: es soll sie niemand anrührenH5060, er sei denn geweihtH6942.
und hatG4309 unsG2248 verordnetG4309 zurG1519 KindschaftG5206 gegenG1519 sich selbstG846 durchG1223 JesumG2424 ChristumG5547 nachG2596 dem WohlgefallenG2107 seinesG846 WillensG2307,
DennG1063 der ungläubigeG571 MannG435 ist geheiligtG37 durchsG1722 WeibG1135, undG2532 das ungläubigeG571 WeibG1135 ist geheiligtG37 durchG1722 den MannG435. SonstG686+G1893 wärenG2076 eureG5216 KinderG5043 unreinG169; nunG3568 aberG1161 sindG2076 sie heiligG40.