Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Kein andererH2114 soll von dem HeiligenH6944 essenH398 noch des PriestersH3548 BeisassH8453 oder TagelöhnerH7916.
Wenn aber der PriesterH3548 eine SeeleH5315 umH7075 sein GeldH3701 kauftH7069, die mag davon essenH398; und was ihm in seinem HauseH1004 geborenH3211 wird, das mag auch von seinem BrotH3899 essenH398.
Wenn aber des PriestersH3548 TochterH1323 eines FremdenH376+H2114 Weib wird, die soll nicht von der heiligenH6944 HebeH8641 essenH398.
Wird sieH1323+H3548 aber eine WitweH490 oder ausgestoßenH1644 und hat keine KinderH2233 und kommt wiederH7725 zu ihres VatersH1 HauseH1004, so soll sieH1323+H3548 essenH398 von ihres VatersH1 BrotH3899, wie da sieH1323+H3548 noch eine JungfrauH5271 war. Aber kein FremdlingH2114 soll davon essenH398.
WerH376 sonst aus VersehenH7684 von dem HeiligenH6944 isstH398, der soll den fünftenH2549 Teil dazutunH3254 und dem PriesterH3548 gebenH5414 samt dem HeiligenH6944,
auf dass sie sich nicht entheiligenH2490 das HeiligeH6944 der KinderH1121 IsraelH3478, das sie dem HErrnH3068 hebenH7311,
auf dass sie nicht mit MissetatH5771 und SchuldH819 beladenH5375, wenn sie ihr GeheiligtesH6944 essenH398; denn ich bin der HErrH3068, der sie heiligtH6942.