Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Ist er aber armH1800 und erwirbtH5381 mit seiner HandH3027 nichtH5381 so viel, so nehmeH3947 er einH259 LammH3532 zum SchuldopferH817, zu webenH8573, zu seiner VersöhnungH3722 und einH259 ZehntelH6241 SemmelmehlH5560, mit ÖlH8081 gemengtH1101, zum SpeisopferH4503, und einH259 LogH3849 ÖlH8081
und zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, die er mit seiner HandH3027 erwerbenH5381 kann, dass eineH259 sei ein SündopferH2403, die andereH259 ein BrandopferH5930,
und bringeH935 sie am achtenH8066 TageH3117 seiner ReinigungH2893 zum PriesterH3548 vorH6440 die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150, vorH6440 den HErrnH3068.
Da soll der PriesterH3548 das LammH3532 zum SchuldopferH817 nehmenH3947 und das LogH3849 ÖlH8081 und soll's alles webenH5130+H8573 vorH6440 dem HErrnH3068
und das LammH3532 des SchuldopfersH817 schlachtenH7819 und BlutH1818 nehmenH3947 von demselben SchuldopferH817 und es dem GereinigtenH2891 tunH5414 auf den KnorpelH8571 seines rechtenH3233 OhrsH241 und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272,
und von dem ÖlH8081 in seineH3548+H3709, des PriestersH3548, linke HandH8042 gießenH3332
und mit seinem rechtenH3233 FingerH676 vom ÖlH8081, das in seiner linkenH8042 HandH3709 ist, siebenmalH6471+H7651 sprengenH5137 vorH6440 dem HErrnH3068.
Von dem ÜbrigenH8081 aber in seiner HandH3027+H3709 soll er dem GereinigtenH2891 auf den KnorpelH8571 seines rechtenH3233 OhrsH241 und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027+H3709 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272 tunH5414, obenH4725 auf das BlutH1818 des SchuldopfersH817.
Das übrigeH3498 ÖlH8081 aber in seinerH3548 HandH3709 soll er dem GereinigtenH2891 auf das HauptH7218 tunH5414, ihn zu versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068;
und darnach aus der einenH259 TurteltaubeH8449 oder jungenH1121 TaubeH3123+H6213, wieH834 seine HandH3027 hat mögen erwerbenH5381,
einH259 SündopferH2403, aus der anderenH259 einH259 BrandopferH5930 machen samt dem SpeisopferH4503. Und soll der PriesterH3548 den GereinigtenH2891 also versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068.
Das sei das GesetzH8451 für den AussätzigenH5061+H6883, der mit seiner HandH3027 nicht erwerbenH5381 kann, was zu seiner ReinigungH2893 gehört.