Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Die SpeiseG1033 dem BaucheG2836 undG2532 der Bauch der SpeiseG1033; aberG1161 GottG2316 wirdG2673 diesenG5026 undG2532 jeneG5023 zunichteG2673 machen. Der LeibG4983 aberG1161 nichtG3756 der HurereiG4202, sondernG235 dem HerrnG2962, undG2532 der HerrG2962 dem Leibe.
AmG1161 AbendG3798 aber brachtenG4374 sie vieleG4183 BesesseneG1139 zu ihmG846; undG2532 er triebG1544 die GeisterG4151 ausG1544 mit WortenG3056 undG2532 machte allerleiG3956 KrankeG2560 gesundG2323,
auf dassG3704 erfülletG4137 würde, was gesagtG4483 ist durchG1223 den ProphetenG4396 JesajaG2268, der da sprichtG3004: „ErG846 hat unsereG2257 SchwachheitenG769 auf sich genommenG2983, undG2532 unsereG2257 SeuchenG3554 hat erG846 getragenG941.“
Darum dass seine SeeleH5315 gearbeitetH5999 hat, wird er seine Lust sehenH7200 und die FülleH7646 haben. Und durch seine ErkenntnisH1847 wird er, mein KnechtH5650, der GerechteH6662, vieleH7227 gerechtH6663 machen; denn er trägtH5445 ihre SündenH5771.
Ist jemandG5100 krankG770+G1722+G5213, der rufeG4341 zu sich die ÄltestenG4245 von der GemeindeG1577, dassG2532 sie überG1909 ihmG846 betenG4336 und ihnG846 salbenG218 mit ÖlG1637 inG1722 dem NamenG3686 des HerrnG2962.
UndG2532 das GebetG2171 des GlaubensG4102 wirdG4982 dem KrankenG2577 helfenG4982, undG2532 der HerrG2962 wirdG4982 ihnG846 aufrichtenG1453; undG2532 wennG2579 er hatG5600 SündenG266 getanG4160, werden sie ihmG846 vergebenG863 sein.
BekenneG1843 einerG240 dem anderenG240 seine SündenG3900 undG2532 betetG2172 füreinanderG240+G5228, dassG3704 ihr gesundG2390 werdet. Des GerechtenG1342 GebetG1162 vermagG2480 vielG4183, wenn es ernstlichG1754 ist.
Und machet keuschG48 eureG5216 SeelenG5590 imG1722 GehorsamG5218 der WahrheitG225 durchG1223 den GeistG4151 zuG1519 ungefärbterG505 BruderliebeG5360 und habtG25 euch untereinanderG240 inbrünstigG1619 liebG25 ausG1537 reinemG2513 HerzenG2588,
undG2532 machteG1252 keinenG3762 UnterschiedG1252 zwischenG3342+G5037 unsG2257 undG2532 ihnenG846 undG2532 reinigteG2511 ihreG846 HerzenG2588 durch den GlaubenG4102.