Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559: Wenn ein WeibH802 empfängtH2232 und gebiertH3205 ein KnäbleinH2145, so soll sie siebenH7651 TageH3117 unreinH2930 sein, wie wenn sie ihre KrankheitH1738+H3117+H5079 leidet.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll man das FleischH1320 seiner VorhautH6190 beschneidenH4135.
Und sie soll daheimbleibenH3427 33H7969+H7970 TageH3117 im BlutH1818 ihrer ReinigungH2892+H2893. Kein HeiligesH6944 soll sie anrührenH5060, und zum HeiligtumH4720 soll sie nicht kommenH935, bis dass die TageH3117 ihrer ReinigungH2892+H2893 ausH4390 sind.
GebiertH3205 sie aber ein MägdleinH5347, so soll sie zwei WochenH7620 unreinH2930 sein, wie wenn sie ihre KrankheitH5079 leidet, und soll 66H8337+H8346 TageH3117 daheimbleibenH3427 in dem BlutH1818 ihrer ReinigungH2893.
Und wenn die TageH3117 ihrer ReinigungH2892 ausH4390 sind für den SohnH1121 oder für die TochterH1323, soll sie ein jährigesH1121+H8141 LammH3532 bringenH935 zum BrandopferH5930 und eine jungeH1121 TaubeH3123 oder TurteltaubeH8449 zum SündopferH2403 dem PriesterH3548 vor die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150.
Der soll es opfernH7126 vorH6440 dem HErrnH3068 und sie versöhnenH3722, so wird sie reinH2891 von ihrem BlutgangH1818+H4726. Das ist das GesetzH8451 für die, die ein KnäbleinH2145 oder MägdleinH5347 gebiertH3205.
VermagH1767+H4672 aber ihre HandH3027 nichtH4672 einH259 SchafH7716, so nehmeH3947 sie zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, eine zum BrandopferH5930, die andereH259 zum SündopferH2403; so soll sie der PriesterH3548 versöhnenH3722, dass sie reinH2891 werde.
Querverweise zu 3. Mose 12,8 3Mo 12,8
Will er aber von VögelnH5775 dem HErrnH3068 ein BrandopferH5930 tunH7133, so tueH7126+H7133 er's von TurteltaubenH8449 oder von jungenH1121 TaubenH3123.
Aber alles sein FettH2459 soll er auf dem AltarH4196 anzündenH6999 gleich wie das FettH2459 des DankopfersH2077+H8002. Und soll also der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545.
VermagH1767 erH3027 aber nichtH1767 ein SchafH5060+H7716, so bringeH935 erH3027 dem HErrn fürH854 seine SchuldH817, die erH3027 getanH2398 hat, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3068+H3123, die ersteH259 zum SündopferH2403, die andereH259 zum BrandopferH5930,
und zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, die er mit seiner HandH3027 erwerbenH5381 kann, dass eineH259 sei ein SündopferH2403, die andereH259 ein BrandopferH5930,
Und am achtenH8066 TageH3117 soll er zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 nehmenH3947 und vorH6440 den HErrnH3068 bringenH935 vorH6440 die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150 und dem PriesterH3548 gebenH5414.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll sie zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 nehmenH3947 und zum PriesterH3548 bringenH935 vor die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150.
UndG2532 daG3753 die TageG2250 ihrerG846 ReinigungG2512 nachG2596 dem GesetzG3551 MosesG3475 kamenG4130, brachtenG321 sie ihnG846 genG1519 JerusalemG2414, auf dass sie ihnG846 darstelltenG3936 dem HerrnG2962