Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Das ganze Hebopfer soll 25000 mal 25000 Ruten sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {D. h., vom ganzen Hebopfer soll ein Viertel vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden.}.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000 zur Westgrenze hin, gleichlaufend mit den Stammesanteilen {W. Anteilen (das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammesgebiete erstreckt; vgl. Kap. 45,7).}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Und vom Eigentum der Leviten und vom Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.