Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Wenn sie sich aber nicht enthalten {O. beherrschen.} können, so lasst sie heiraten, denn es ist besser zu heiraten, als entbrannt zu sein.
Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau nicht vom Mann geschieden werde
(wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann) und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse.
Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
Und wenn eine Frau {W. Und eine Frau, wenn eine.} einen ungläubigen Mann hat, und dieser willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.
Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die {W. in der.} Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den {W. in dem.} Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden {O. sklavisch gebunden (ein anderes Wort als in V. 27 und 39).}; in Frieden aber hat uns {A. l. euch.} Gott berufen.
Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau erretten wirst?