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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt {Eig. absondert, o. weiht.}, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein.

3 wird geladen ... Und es sei dein Schätzwert eines Mannes {Eig. ein Männliches.} von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei dein Schätzwert 50 Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;

4 wird geladen ... und wenn es eine Frau {Eig. ein Weibliches.} ist, so sei dein Schätzwert 30 Sekel.

5 wird geladen ... Und wenn jemand von fünf Jahren bis zu 20 Jahren alt ist, so sei dein Schätzwert einer männlichen Person {Eig. ein Männliches.} 20 Sekel, und einer weiblichen {Eig. ein Weibliches.} zehn Sekel;

6 wird geladen ... und wenn jemand von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei dein Schätzwert eines Knaben {Eig. ein Männliches.} fünf Sekel Silber, und dein Schätzwert eines Mädchens {Eig. ein Weibliches.} drei Sekel Silber;

7 wird geladen ... und wenn jemand von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei dein Schätzwert, wenn es ein Mann {Eig. ein Männliches.} ist, 15 Sekel, und einer Frau {Eig. ein Weibliches.} zehn Sekel.

8 wird geladen ... Und wenn der Gelobende {W. wenn er.} zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

9 wird geladen ... Und wenn es ein Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt {D. h., das zum Opfer tauglich ist.}, so soll alles, was man dem HERRN davon {D. h. von dieser Art Vieh.} gibt, heilig sein.

10 wird geladen ... Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein Gutes gegen ein Schlechtes, oder ein Schlechtes gegen ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, so wird dieses heilig und das Eingetauschte heilig sein.

11 wird geladen ... Und wenn es irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,

12 wird geladen ... und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach deiner, des Priesters, Schätzung, so soll es sein.

13 wird geladen ... Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deinem Schätzwert ein Fünftel hinzufügen.

14 wird geladen ... Und wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist; so wie der Priester es schätzt, so soll es festgestellt sein.

15 wird geladen ... Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16 wird geladen ... Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll dein Schätzwert entsprechend seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber.

17 wird geladen ... Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;

18 wird geladen ... und wenn er nach dem Jubel-Jahr sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen entsprechend den Jahren, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deinem Schätzwert abgezogen werden.

19 wird geladen ... Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.

20 wird geladen ... Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;

21 wird geladen ... und das Feld soll, wenn es im Jubel-Jahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.

22 wird geladen ... Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,

23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahr; und er soll deinen Schätzwert am gleichen Tag als ein dem HERRN Heiliges entrichten.

24 wird geladen ... Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als Eigentum gehörte.

25 wird geladen ... Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; 20 Gera soll der Sekel sein.

26 wird geladen ... Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört {W. das dem HERRN erstgeboren wird.}, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN.

27 wird geladen ... Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.

28 wird geladen ... Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig.

29 wird geladen ... Alles, was {Eig. Alles Verbannte, das.} an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewiss getötet werden.

30 wird geladen ... Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig.

31 wird geladen ... Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel darüber hinzufügen.

32 wird geladen ... Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab {D. h. des Hirten.} vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein;

33 wird geladen ... man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dieses heilig und das Eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.

34 wird geladen ... Das sind die Gebote, die der HERR Mose auf dem Berg Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.

Querverweise zu 3. Mose 27,18 3Mo 27,18 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 25,15 wird geladen ... Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

3Mo 25,16 wird geladen ... Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

3Mo 25,27 wird geladen ... so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

3Mo 25,51 wird geladen ... Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;

3Mo 25,52 wird geladen ... und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.

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