Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen {O. gesunden Sinnes; so auch nachher}, gerecht, fromm {O. heilig}, enthaltsam,
anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre {O. Belehrung} zu ermahnen {O. ermuntern}, als auch die Widersprechenden zu überführen.