Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebenten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten {W. und daß wir das siebente Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15,1.2}.
Und wir verpflichteten uns dazu {W. Und wir setzten uns Gebote fest}, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:
für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde {Vergl. 4. Mose 28,9-15}, für die Feste {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2} und für die heiligen {O. geheiligten} Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.
Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie {Eig. es, d.h. das Holz} zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist.