Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;
und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebenten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten {W. und daß wir das siebente Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15,1.2}.
Und wir verpflichteten uns dazu {W. Und wir setzten uns Gebote fest}, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: