Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und wenn jemand vom Volke des Landes {d.i. vom gemeinen Volke} aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet,
und seine Sünde wird ihm kundgetan {Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden}, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. -
Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf {O. bei, mit; so auch Kap. 5,12} den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
Und die Kinder Israel begingen Untreue an dem Verbannten; und Achan, der Sohn Karmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serachs, vom Stamme Juda, nahm von dem Verbannten; und der Zorn Jehovas entbrannte wider die Kinder Israel. -
Mehr als die Haare meines Hauptes sind derer, die ohne Ursache mich hassen; mächtig {O. zahlreich} sind meine Vertilger, die ohne Grund mir feind sind; was ich nicht geraubt habe, muß ich alsdann erstatten.