Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein {Eig. stimmt mit bei; so auch V. 13}, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.
Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das {O. in dem} Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den {O. in dem} Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.