Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Wer also irgend das Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt unwürdiglich, wird des {O. hinsichtlich des; an dem} Leibes und Blutes des Herrn schuldig sein.
Ein jeder {W. Ein Mensch} aber prüfe sich selbst, und also esse er von dem Brote und trinke von dem Kelche.
Denn wer unwürdiglich ißt und trinkt {Eig. Denn der Esser und Trinker}, ißt und trinkt sich selbst Gericht, indem er den Leib nicht unterscheidet.
Deshalb sind viele unter euch schwach und krank, und ein gut Teil sind entschlafen.
Aber wenn wir uns selbst beurteilten {O. unterschieden; wie V. 29}, so würden wir nicht gerichtet.
Wenn wir aber gerichtet werden, so werden wir vom Herrn gezüchtigt, auf daß wir nicht mit der Welt verurteilt werden.
Daher, meine Brüder, wenn ihr zusammenkommet, um zu essen, so wartet aufeinander.
Wenn jemand hungert, der esse daheim, auf daß ihr nicht zum Gericht zusammenkommet. Das übrige aber will ich anordnen, sobald ich komme.
Wenn du nun deine Gabe darbringst zu dem Altar und dich daselbst erinnerst, daß dein Bruder etwas wider dich habe,
so laß daselbst deine Gabe vor dem Altar und geh zuvor hin, versöhne dich mit deinem Bruder; und dann komm und bringe deine Gabe dar.