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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose und sprach:

2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt {Eig. absondert, weiht}, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein.

3 wird geladen ... Und es sei deine Schätzung eines Mannes {Eig. eines Männlichen} von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;

4 wird geladen ... und wenn es ein Weib {Eig. ein Weibliches} ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.

5 wird geladen ... Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person {Eig. eines Männlichen} zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;

6 wird geladen ... und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben {Eig. eines Männlichen} fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens {Eig. eines Weiblichen} drei Sekel Silber;

7 wird geladen ... und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.

8 wird geladen ... Und wenn der Gelobende {W. wenn er} zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

9 wird geladen ... Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt {d.h. welches zum Opfer tauglich ist}, so soll alles, was man Jehova davon {d.h. von dieser Art Vieh} gibt, heilig sein.

10 wird geladen ... Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.

11 wird geladen ... Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,

12 wird geladen ... und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.

13 wird geladen ... Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

14 wird geladen ... Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.

15 wird geladen ... Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16 wird geladen ... Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.

17 wird geladen ... Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;

18 wird geladen ... und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.

19 wird geladen ... Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.

20 wird geladen ... Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;

21 wird geladen ... und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes {d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28} Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.

22 wird geladen ... Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,

23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.

24 wird geladen ... Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.

25 wird geladen ... Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.

26 wird geladen ... Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört {W. das dem Jehova erstgeboren wird}, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova.

27 wird geladen ... Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -

28 wird geladen ... Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.

29 wird geladen ... Alles, was {Eig. alles Verbannte, das} an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.

30 wird geladen ... Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig.

31 wird geladen ... Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.

32 wird geladen ... Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem was unter dem Stabe {d.h. des Hirten} vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein;

33 wird geladen ... man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.

34 wird geladen ... Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.

Querverweise zu 3. Mose 27,14 3Mo 27,14 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 27,21 wird geladen ... und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes {d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28} Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.

3Mo 25,29 wird geladen ... Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.

3Mo 25,30 wird geladen ... Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.

3Mo 25,31 wird geladen ... Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.

4Mo 18,14 wird geladen ... Alles Verbannte {d.h. Geweihte. S. die Vorrede und 3. Mose 27,28} in Israel soll dir gehören.

Ps 101,2 wird geladen ... Ich will weislich handeln auf vollkommenem Wege {O. achtsam sein auf den Weg der Vollkommenheit}; - wann wirst du zu mir kommen? - im Innern meines Hauses will ich wandeln in Lauterkeit meines Herzens.

Ps 101,3 wird geladen ... Ich will kein Belialsstück vor meine Augen stellen; das Tun der Abtrünnigen {O. Übertretungen zu begehen} hasse ich: es soll mir nicht ankleben.

Ps 101,4 wird geladen ... Ein verkehrtes Herz soll von mir weichen, den Bösen {O. das Böse} will ich nicht kennen.

Ps 101,5 wird geladen ... Wer seinen Nächsten heimlich verleumdet, den will ich vertilgen; wer stolzer Augen und hochmütigen {Eig. aufgeblasenen} Herzens ist, den will ich nicht dulden.

Ps 101,6 wird geladen ... Meine Augen werden gerichtet sein auf die Treuen im Lande, damit sie bei mir wohnen; wer auf vollkommenem Wege wandelt, der soll mir dienen.

Ps 101,7 wird geladen ... Nicht soll wohnen im Innern meines Hauses, wer Trug übt; wer Lügen redet, soll nicht bestehen vor meinen Augen.

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