Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
DennG1063 das verheirateteG5220 WeibG1135 ist durchs GesetzG3551 an den MannG435 gebundenG1210, solange er lebtG2198; wennG1437 aberG1161 der MannG435 gestorbenG599 ist, so ist sie losgemachtG2673 vonG575 dem GesetzG3551 des MannesG435.
SoG686 wird sie dennG3767, während der MannG435 lebtG2198, eine EhebrecherinG3428 geheißenG5537, wennG1437 sie eines anderenG2087 MannesG435 wirdG1096; wennG1437 aberG1161 der MannG435 gestorbenG599 ist, istG2076 sie freiG1658 vonG575 dem GesetzG3551, so daß sieG846 nichtG3361 eine EhebrecherinG3428 istG1511, wenn sie eines anderenG2087 MannesG435 wirdG1096.