Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
daß dahin flieheH5127 ein Totschläger, der jemandH5315 aus VersehenH7684 , unabsichtlich, erschlagenH5221 hatH7523 ; undH1847 sie seien euch zur Zuflucht vor dem BluträcherH1350 .
Und erH622 soll in eineH259 von diesen StädtenH5892 fliehenH5127 , und an dem Eingang des Stadttores stehenH5975 und vorH6607 den OhrenH241 der ÄltestenH2205 jener StadtH5892 seine SacheH1697 vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die StadtH8179 aufnehmen und ihm einen OrtH4725 gebenH5414 , daß er bei ihnenH1696 wohneH3427 .
UndH310 wenn der Bluträcher ihm nachjagtH7291 , so sollen sie den TotschlägerH7523 nicht in seine HandH3027 ausliefern; denn erH5221 hatH1350 seinen NächstenH7453 unabsichtlich erschlagen, undH1847 er haßte ihn vordem nicht.