Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndH6828 wenn das VolkH5971 des LandesH776 an den FestenH4150 vorH6440 JehovaH3068 kommtH935 : wer durchH1870 das Nordtor hineingehtH935 , um anzubeten, soll durchH1870 das Südtor hinausgehenH3318 ; undH6828 wer durchH1870 das Südtor hineingeht, soll durchH1870 das Nordtor hinausgehenH3318 ; erH935 soll nicht durchH1870 das TorH8179 zurückkehren, durch welches erH935 hineingegangen istH7725 , sondern stracks vor sichH7812 hinausgehenH3318 .
Und der FürstH5387 soll mitten unterH8432 ihnen hineingehenH935 , wenn sie hineingehenH935 ; und wenn sie hinausgehenH3318 , sollen sie zusammen hinausgehenH3318 . -
Und an den FestenH2282 und zu den Festzeiten soll das SpeisopferH4503 sein: ein EphaH374 Feinmehl zu jedem FarrenH6499 und ein EphaH374 zu jedem WidderH352 ; und zu den LämmernH3532 eine GabeH4991 seiner HandH3027 ; und ÖlH8081 , ein HinH1969 zu jedem EphaH374 .