Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndG2532 ebensoG2596 wieG3745 es den MenschenG444 gesetztG606 ist, einmalG530 zu sterbenG599, danachG3326+G5124 aberG1161 das GerichtG2920,
DarumG1223+G5124, gleichwieG5618 durchG1223 einenG1520 MenschenG444 die SündeG266 inG1519 die WeltG2889 gekommenG1525, undG2532 durchG1223 die SündeG266 der TodG2288, undG2532 alsoG3779 der TodG2288 zuG1519 allenG3956 MenschenG444 durchgedrungenG1330 ist, weilG1909+G3739 sie alleG3956 gesündigtG264 haben;
UndG2532 das WortG3056 wardG1096 FleischG4561 undG2532 wohnteG4637 unterG1722 unsG2254 ( undG2532 wir habenG2300 seineG846 HerrlichkeitG1391 angeschautG2300, eine HerrlichkeitG1391 alsG5613 eines EingeborenenG3439 vomG3844 VaterG3962 ) vollerG4134 GnadeG5485 undG2532 WahrheitG225;
auf daßG2443 das RechtG1345 des GesetzesG3551 erfülltG4137 würde inG1722 unsG2254, die nichtG3361 nachG2596 dem FleischeG4561, sondernG235 nachG2596 dem GeisteG4151 wandelnG4043.
Darum werde ich ihm die GroßenH7227 zuteil gebenH2505, und mit Gewaltigen wirdH6168 er die BeuteH7998 teilen: dafür, daß er seine SeeleH5315 ausgeschüttet hatH5375 in den TodH4194 und den Übertretern beigezählt worden istH4487; er aber hatH6293 die SündeH2399 vielerH7227 getragen und für die ÜbertreterH6586 Fürbitte getan.
dennG1063 ich sageG3004 euchG5213, daßG3754 nochG2089 diesesG5124, was geschrieben stehtG1125, anG1722 mirG1698 erfüllt werdenG5055 mußG1163: "UndG2532 er ist unterG3326 die GesetzlosenG459 gerechnet wordenG3049 "; dennG1063 auchG2532 das, was michG1700 betrifftG4012, hatG2192 eine VollendungG5056.