Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Wenn ein HaderH7379 zwischen MännernH582 entsteht, undH7561 sieH5066 vor GerichtH4941 treten, und man richtetH8199 sie, so soll man den Gerechten gerechtH6662 sprechenH6663 und den Schuldigen schuldigH7563 .
Und es sollH4557 geschehen, wenn der Schuldige SchlägeH5221 verdient hatH1121 , soH1767 soll der RichterH8199 ihnH5221 niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem AngesichtH6440 , nach Maßgabe seiner Schuld.
Mit vierzigH705 Schlägen mag er ihn schlagenH5221 lassen, nichtH3254 mehr; damit nichtH3254 , wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielenH7227 Schlägen zu schlagenH5221 , dein BruderH251 verächtlichH7034 werde in deinen AugenH5869 .