Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Dies ist das GesetzH8451 , wenn ein MenschH120 im Zelte stirbtH4191 : Jeder, der ins ZeltH168 gehtH935 , und jeder, der im Zelte ist, wird siebenH7651 TageH3117 unrein seinH2930 .
Und jedes offene GefäßH3627 , aufH6605 dem kein festgebundener DeckelH6781 ist, wird unreinH2931 sein. -
Und jeder, der aufH6440 freiem FeldeH7704 einen mit dem SchwerteH2719 ErschlagenenH2491 oder einen Gestorbenen oder das GebeinH6106 eines MenschenH120 oder ein GrabH6913 anrührtH5060 , wird siebenH7651 TageH3117 unrein seinH2930 .
UndH8316 man soll für den UnreinenH2931 von dem StaubeH6083 des zur Entsündigung Verbrannten nehmenH3947 und lebendiges WasserH4325 darauf tunH5414 in ein GefäßH3627 ;
und ein reinerH2889 MannH376 sollH4191 YsopH231 nehmenH3947 und ihn in das WasserH4325 tauchenH2881 , und soll auf das ZeltH168 sprengenH5137 und auf alle GeräteH3627 und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das GebeinH6106 oder den ErschlagenenH2491 oder den Gestorbenen oder das GrabH6913 angerührt hatH5060 .
Und zwar soll der Reine auf den UnreinenH2931 sprengenH5137 am drittenH7992 TageH3117 und am siebten TageH3117 , und ihn am siebten TageH3117 entsündigenH2398 ; und er soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich im WasserH4325 badenH7364 , und am AbendH6153 wirdH2891 er reinH2889 sein. -
Und wenn jemandH376 unreinH2930 wird, und sich nichtH5079 entsündigt, selbige SeeleH5315 soll ausgerottet werdenH3772 aus der Mitte der VersammlungH6951 ; denn erH2236 hatH2398 das HeiligtumH4720 JehovasH3068 verunreinigt: das WasserH4325 der Reinigung ist nicht aufH8432 ihn gesprengt worden, er ist unreinH2930 .
Und es soll ihnen zur ewigenH5769 SatzungH2708 seinH2930 . Und wer das WasserH4325 der Reinigung sprengt, soll seine KleiderH899 waschenH3526 ; und wer das WasserH4325 der Reinigung anrührtH5060 , wird unrein sein bis an den AbendH6153 .
Und alles, was der Unreine anrührtH5060 , wird unreinH2931 seinH2930 ; und wer ihn anrührtH5060 , wird unrein seinH2930 bis an den AbendH6153 .