Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Wenn jemandH5315 aus VersehenH7684 sündigtH2398 gegen irgend einesH259 der Verbote JehovasH3068, dieH2007 nicht getanH6213 werden sollen, undH559 irgend eines derselben tutH6213, -
wenn der gesalbteH4899 PriesterH3548 sündigtH2398 nach einem Vergehen des VolkesH5971, so soll erH7126 für seine SündeH2403, die er begangen hatH819, einen jungenH1121 FarrenH6499 ohne FehlH8549 dem JehovaH3068 darbringen zum SündopferH2398.