Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und wenn jemandH376 von dem FeldeH7704 seines Eigentums JehovaH3068 heiligtH6942 , so soll deine SchätzungH6187 nachH6310 Verhältnis seiner AussaatH2233 sein: ein HomerH2563 GersteH8184 AussaatH2233 zu fünfzigH2572 Sekel SilberH3701 .
Wenn er vom Jubeljahre an sein FeldH7704 heiligtH6942 , so soll es nach deiner SchätzungH6187 festgestellt sein;
undH8141 wenn er nachH310 dem Jubeljahre seinH3498 FeldH7704 heiligt, so soll der PriesterH3548 ihm das GeldH3701 berechnenH2803 nachH6310 dem Verhältnis der JahreH8141 , die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner SchätzungH6187 abgezogen werdenH6942 .
Wenn aber der Heiligende das FeldH7704 lösenH1350 will, so soll er das Fünftel des GeldesH3701 deiner SchätzungH6187 darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
Und wenn er das FeldH7704 nicht löstH1350 , oder wenn er das FeldH7704 einem anderenH312 ManneH376 verkauftH4376 , so kann es nicht wieder gelöst werdenH1350 ;
undH3318 das FeldH7704 soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, JehovaH3068 heiligH6944 sein, wie ein verbanntes FeldH7704 ; es soll dem PriesterH3548 als EigentumH272 gehören.
Und wenn er ein von ihm erkauftes FeldH7704 , das nicht zum FeldeH7704 seines Eigentums gehört, JehovaH3068 heiligtH6942 ,
so soll ihm der PriesterH3548 den Betrag deiner SchätzungH6187 berechnenH2803 bis zum Jubeljahre; undH8141 erH5414 soll deine SchätzungH6187 am gleichen TageH3117 , als ein dem JehovaH3068 HeiligesH6944 , entrichten.
Im Jubeljahre soll das FeldH7704 wiederH7725 an den kommen, von welchem er es gekauft hatteH7069 , an den, welchem das LandH776 eigentümlich gehörte.