Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672 , und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191 , so ist es ihm keine BlutschuldH1818 ;
wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818 . ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672 , es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
IchH3176 bin müdeH3021 vom RufenH7121 , entzündet ist meine Kehle; meine AugenH5869 schwinden hin, harrend aufH3615 meinen GottH430 .