Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und als sie das GeldH3701 herausnahmen, welches in das HausH1004 JehovasH3068 gebrachtH935 worden warH3318 , fandH4672 der PriesterH3548 Hilkija das BuchH5612 des GesetzesH8451 JehovasH3068 durchH3027 MoseH4872 .
Da hob Hilkija an undH6030 sprachH559 zu Schaphan, dem SchreiberH5608 : Ich habe das BuchH5612 des GesetzesH8451 im HauseH1004 JehovasH3068 gefundenH4672 . Und Hilkija gabH5414 das BuchH5612 dem Schaphan.
Und Schaphan brachteH7725 dasH1697 BuchH5612 zuH6213 dem KönigH4428 ; und erH935 brachteH7725 ferner dem KönigH4428 Nachricht und sprachH559 : Alles, was der HandH3027 deiner KnechteH5650 übergeben worden ist, das tunH5414 sie:
sie habenH4672 das GeldH3701 , welches im HauseH1004 JehovasH3068 gefunden worden istH6485 , ausgeschüttetH5413 und es in die HandH3027 derer gegebenH5414 , welche zur Aufsicht bestellt sind, und in die HandH3027 derer, welche das WerkH4399 tunH6213 .
Und Schaphan, der SchreiberH5608 , berichtete dem KönigH4428 und sprachH559 : Der PriesterH3548 Hilkija hat mirH5046 ein BuchH5612 gegebenH5414 . Und Schaphan lasH7121 darin vorH6440 dem KönigH4428 .
DieseG3778 aberG1161 warenG2258 edlerG2104 als die inG1722 ThessalonichG2332 ; sieG3748 nahmenG1209 mitG3326 allerG3956 BereitwilligkeitG4288 das WortG3056 aufG1209 , indem sie täglichG2250+G2596 die SchriftenG1124 untersuchtenG350 , obG1487 diesG5023 sichG2192 alsoG3779 verhielteG2192 .
Sie verharrtenG2258+G4342 aberG1161 in der LehreG1322 der ApostelG652 undG2532 in der GemeinschaftG2842 , im BrechenG2800 des BrotesG740 undG2532 in den GebetenG4335 .
Es geschahG1096 ihnen aberG1161 , daß sie ein ganzesG3650 JahrG1763 inG1722 der VersammlungG1577 zusammenkamenG4863 undG2532 eine zahlreicheG2425 MengeG3793 lehrtenG1321 , undG5037 daß die JüngerG3101 zuerstG4412 inG1722 AntiochienG490 ChristenG5546 genanntG5537 wurden.
VernachlässigeG272 nichtG3361 die GnadengabeG5486 inG1722 dirG4671 , welcheG3739 dirG4671 gegebenG1325 worden ist durchG1223 WeissagungG4394 mitG3326 HändeauflegenG1936+G5495 der ÄltestenschaftG4244 .