Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und JehiskiaH3169 bestellteH5975 die Abteilungen der PriesterH3548 und der LevitenH3881 , nachH6310 ihren Abteilungen, einenH376 jeden seinem Dienste gemäß, sowohl die PriesterH3548 als auch die LevitenH3881 , zu BrandopfernH5930 und zu Friedensopfern, zum DienenH8334 und zum PreisenH3034 und zum LobenH1984 in den TorenH8179 der LagerH4264 JehovasH3068 .
UndH7676 er gab das TeilH4521 des KönigsH4428 von seiner HabeH7399 zu den BrandopfernH5930 : zu den MorgenH1242 -und AbendH6153 - BrandopfernH5930 , und zu den BrandopfernH5930 der Sabbathe und der NeumondeH2320 und der FesteH4150 , wie es im GesetzH8451 JehovasH3068 vorgeschrieben istH3789 .
Und erH559 befahl dem VolkeH5971 , den Bewohnern von JerusalemH3389 , das TeilH4521 der PriesterH3548 und der LevitenH3881 zu gebenH5414 , damit sieH3427 am GesetzH8451 JehovasH3068 festhalten möchten.
Und ich, siehe, ich habeH3947 eure BrüderH251 , dieH5647 LevitenH3881 , ausH8432 der Mitte der KinderH1121 IsraelH3478 genommen; euch als GeschenkH4979 sind sie dem JehovaH3068 gegebenH5414 , um den DienstH5656 des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150 zu verrichten.
DurchG1223 ihnG846 nunG3767 laßtG399 uns GottG2316 stetsG1275 ein OpferG2378 des LobesG133 darbringenG399 , das istG5123 die FruchtG2590 der LippenG5491 , die seinenG846 NamenG3686 bekennenG3670 .
DennG1063 ihr selbstG846 wissetG1492 , wieG4459 ihr unsG2248 nachahmenG3401 solltG1163 ; dennG3754 wir habenG812 nichtG3756 unordentlichG812 unterG1722 euchG5213 gewandeltG812 ,
NichtG3756 daßG3754 wir nichtG3756 das RechtG1849 dazu habenG2192 , sondernG235 auf daßG2443 wir uns selbstG1438 euchG5213 zum VorbildeG5179 gäbenG1325 , damitG1519 ihr unsG2248 nachahmetG3401 .
NiemandG3762 , der Kriegsdienste tutG4754 , verwickeltG1707 sich in die BeschäftigungenG4230 des LebensG979 , auf daßG2443 er dem gefalleG700 , der ihn angeworbenG4758 hat.
Denn EsraH5830 hatteH6213 sein HerzH3824 darauf gerichtet, das GesetzH8451 JehovasH3068 zuH3559 erforschen undH2706 zu tun, und in IsraelH3478 Satzung und RechtH4941 zu lehrenH3925 .