Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Einen älterenG4245 Mann fahreG1969 nichtG3361 hart anG1969 , sondernG235 ermahneG3870 ihn alsG5613 einen VaterG3962 , jüngereG3501 alsG5613 BrüderG80 ;
ältere FrauenG4245 alsG5613 MütterG3384 , jüngereG3501 alsG5613 SchwesternG79 , inG1722 allerG3956 KeuschheitG47 .
EhreG5091 die WitwenG5503 , die wirklichG3689 WitwenG5503 sind.
Wenn aberG1161 eineG1536 WitweG5503 KinderG5043 oderG2228 EnkelG1549 hatG2192 , so mögenG3129 sie zuerstG4412 lernenG3129 , gegen das eigeneG2398 HausG3624 frommG2151 zu sein undG2532 den ElternG4269 Gleiches zu vergeltenG287+G591 ; dennG1063 diesesG5124 istG2076 angenehmG587 vorG1799 GottG2316 .
Die aberG1161 wirklichG3689 WitweG5503 undG2532 vereinsamtG3443 ist, hofftG1679 aufG1909 GottG2316 undG2532 verharrtG4357 in dem FlehenG1162 undG2532 den GebetenG4335 NachtG3571 undG2532 TagG2250 .
Die aberG1161 in Üppigkeit lebtG4684 , ist lebendigG2198 totG2348 .
UndG2532 diesG5023 gebieteG3853 , auf daßG2443 sie unsträflichG423 seienG5600 .
Wenn aberG1161 jemandG1536 für die SeinigenG2398 undG2532 besondersG3122 für die HausgenossenG3609 nichtG3756 sorgtG4306 , so hatG720 er den GlaubenG4102 verleugnetG720 undG2532 istG2076 schlechter alsG5501 ein UngläubigerG571 .
Eine WitweG5503 werde verzeichnetG2639 , wenn sie nichtG3361 weniger alsG1640 sechzigG1835 Jahre altG2094 ist, einesG1520 MannesG435 WeibG1135 warG1096 ,
ein Zeugnis hatG3140 inG1722 gutenG2570 WerkenG2041 , wennG1487 sie Kinder auferzogenG5044 , wennG1487 sie Fremde beherbergtG3580 , wennG1487 sie der HeiligenG40 FüßeG4228 gewaschenG3538 , wennG1487 sie BedrängtenG2346 Hilfe geleistetG1884 hat, wennG1487 sie jedemG3956 gutenG18 WerkeG2041 nachgegangenG1872 ist.
JüngereG3501 WitwenG5503 aberG1161 weise abG3868 ; dennG1063 wennG3752 sie üppig geworden sind widerG2691 ChristumG5547 ,
so wollenG2309 sie heiratenG1060 und fallenG2192 dem UrteilG2917 anheimG2192 , weilG3754 sie den erstenG4413 GlaubenG4102 verworfenG114 haben.
ZugleichG260 aberG1161 lernenG3129 sie auchG2532 müßigG692 zu sein, umherlaufendG4022 in den HäusernG3614 ; nichtG3756 alleinG3440 aberG1161 müßigG692 , sondernG235 auchG2532 geschwätzigG5397 undG2532 vorwitzigG4021 , indem sie redenG2980 , wasG3588 sichG1163 nichtG3361 geziemtG1163 .
Ich willG1014 nunG3767 , daß jüngereG3501 Witwen heiratenG1060 , Kinder gebärenG5041 , Haushaltung führenG3616 , dem WidersacherG480 keinenG3367 AnlaßG874 gebenG1325 der SchmähungG3059 halberG5484 ;
dennG1063 schonG2235 haben sichG1624 etlicheG5100 abgewandtG1624 , dem SatanG4567 nachG3694 .
Wenn einG1536 GläubigerG4103 oderG2228 eine GläubigeG4103 WitwenG5503 hatG2192 , so leisteG1884 er ihnenG846 HilfeG1884 , undG2532 die VersammlungG1577 werdeG916 nichtG3361 beschwertG916 , auf daßG2443 sie denen Hilfe leisteG1884 , die wirklichG3689 WitwenG5503 sind.
Die ÄltestenG4245 , welche wohlG2573 vorstehenG4291 , laßG515 doppelterG1362 EhreG5092 würdig geachtetG515 werden, sonderlichG3122 die da arbeitenG2872 inG1722 WortG3056 undG2532 LehreG1319 .
DennG1063 die SchriftG1124 sagtG3004 :" Du sollstG5392 dem OchsenG1016 , der da drischtG248 , nichtG3756 das Maul verbindenG5392 ", undG2532 :" Der ArbeiterG2040 istG514 seinesG846 LohnesG3408 wertG514 ".
WiderG2596 einen ÄltestenG4245 nimmG3858 keineG3361 KlageG2724 anG3858 , außerG1508+G1622 beiG1909 zweiG1417 oderG2228 dreiG5140 ZeugenG3144 .
Die da sündigenG264 , überführeG1651 vorG1799 allenG3956 , auf daßG2443 auchG2532 die übrigenG3062 FurchtG5401 habenG2192 .
Ich bezeuge ernstlichG1263 vorG1799 GottG2316 undG2532 ChristoG5547 JesuG2424 undG2532 den auserwähltenG1588 EngelnG32 , daßG2443 du diese DingeG5023 ohneG5565 VorurteilG4299 beobachtestG5442 , indem du nichtsG3367 nachG2596 GunstG4346 tustG4160 .
Die HändeG5495 legeG2007 niemandG3367 schnellG5030 aufG2007 undG3366 habeG2841 nichtG3366 teilG2841 an fremdenG245 SündenG266 . BewahreG5083 dich selbstG4572 keuschG53 .
TrinkeG5202 nicht längerG3371 nur WasserG5202 , sondernG235 gebraucheG5530 ein wenigG3641 WeinG3631 , umG1223 deinesG4675 MagensG4751 undG2532 deinesG4675 häufigenG4437 UnwohlseinsG769 willenG1223 .
Von etlichenG5100 MenschenG444 sindG1526 die SündenG266 vorher offenbarG4271 und gehen vorausG4254 zumG1519 GerichtG2920 , etlichenG5100 aberG1161 folgenG1872 sie auchG2532 nachG1872 .
DesgleichenG5615 sindG2076 auchG2532 die gutenG2570 WerkeG2041 vorher offenbarG4271 , undG2532 die, welche andersG247 sindG2192 , könnenG1410 nichtG3756 verborgen bleibenG2928 .
AlsoG3779 hatG1299 auchG2532 der HerrG2962 denen, die das EvangeliumG2098 verkündigenG2605 , verordnetG1299 , vomG1537 EvangeliumG2098 zu lebenG2198 .
Ein einzelner ZeugeH5707 soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einerH376 Ungerechtigkeit und wegen irgend einer SündeH2403 , bei irgend einer SündeH2399 , die er begeht; aufH6965 zweierH8147 ZeugenH5707 Aussage oder aufH6965 dreierH7969 ZeugenH5707 Aussage soll eineH259 SacheH1697 bestätigt werden. -
WennG3362 er aberG1161 nichtG3362 hörtG191 , so nimmG3880 nochG2089 einenG1520 oderG2228 zweiG1417 mitG3326 dirG4675 , damitG2443 ausG1909 zweierG1417 oderG2228 dreierG5140 ZeugenG3144 MundG4750 jedeG3956 SacheG4487 bestätigtG2476 werde.
DiesesG5124 dritte MalG5154 kommeG2064 ich zuG4314 euchG5209 : ausG1909 zweierG1417 oderG2532 dreierG5140 ZeugenG3144 MundG4750 wirdG2476 jedeG3956 SacheG4487 bestätigtG2476 werden.
DarumG1223+G5124 sollG3784 das WeibG1135 eine MachtG1849 aufG1909 dem HaupteG2776 habenG2192 , umG1223 der EngelG32 willenG1223 .
ZuG4314 welchemG3739 kommendG4334 , als zu einem lebendigenG2198 SteinG3037 , vonG5259 MenschenG444 zwarG3303 verworfenG593 , beiG3844 GottG2316 aberG1161 auserwähltG1588 , kostbarG1784 ,
Als sie ihnenG846 aberG1161 inG2596 jeder VersammlungG1577 ÄltesteG4245 gewähltG5500 hatten, betetenG4336 sie mitG3326 FastenG3521 und befahlenG3908 sieG846 dem HerrnG2962 , anG1519 welchenG3739 sie geglaubtG4100 hatten.