Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Ich sageG3004 aberG1161 den UnverheiratetenG22 undG2532 den WitwenG5503 : Es istG2076 gutG2570 für sieG846 , wennG1437 sie bleibenG3306 wieG5613 auch ichG2504 .
WennG1487 sie sichG1467 aberG1161 nichtG3756 enthaltenG1467 können, so laßt sie heiratenG1060 , dennG1063 es istG2076 besserG2909 zu heiratenG1060 , alsG2228 Brunst zu leidenG4448 .
Den VerheiratetenG1060 aberG1161 gebieteG3853 nichtG3756 ichG1473 , sondernG235 der HerrG2962 , daß ein WeibG1135 nichtG3361 vomG575 ManneG435 geschiedenG5563 werde,
( wennG1437 sie aberG1161 auchG2532 geschiedenG5563 ist, so bleibeG3306 sie unverheiratetG22 , oderG2228 versöhne sichG2644 mit dem ManneG435 ) undG2532 daß ein MannG435 sein WeibG1135 nichtG3361 entlasseG863 .
Den übrigenG3062 aberG1161 sageG3004 ichG1473 , nichtG3756 der HerrG2962 : Wenn einG1536 BruderG80 ein ungläubigesG571 WeibG1135 hatG2192 , undG2532 sieG846 willigt einG4909 , beiG3326 ihmG846 zu wohnenG3611 , so entlasseG863 er sieG846 nichtG3361 .
UndG2532 ein WeibG1135 , dasG3748 einen ungläubigenG571 MannG435 hatG2192 , undG2532 erG846 willigt einG4909 , beiG3326 ihrG846 zu wohnenG3611 , so entlasseG863 sieG846 den MannG846 nichtG3361 .
DennG1063 der ungläubigeG571 MannG435 ist geheiligtG37 durchG1722 das WeibG1135 , undG2532 das ungläubigeG571 WeibG1135 ist geheiligtG37 durchG1722 den BruderG435 ; sonstG1893 wärenG2076 jaG686 eureG5216 KinderG5043 unreinG169 , nunG3568 aberG1161 sindG2076 sie heiligG40 .