Unrevidierte Elberfelder 1871
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Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham.
Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth gegen Osten;
und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeere. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.