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Vers

1 wird geladen ... Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.

2 wird geladen ... Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.

3 wird geladen ... Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.

4 wird geladen ... Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.

5 wird geladen ... Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

6 wird geladen ... Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.

7 wird geladen ... Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.

8 wird geladen ... Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht:

9 wird geladen ... Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!

10 wird geladen ... Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

11 wird geladen ... Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:

12 wird geladen ... so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.

13 wird geladen ... Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.

14 wird geladen ... Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines.

15 wird geladen ... Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.

16 wird geladen ... Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.

17 wird geladen ... Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget,

18 wird geladen ... wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.

19 wird geladen ... Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht!

Querverweise zu 5. Mose 25,8 5Mo 25,8 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Rt 4,6 wird geladen ... Da sprach der Blutsverwandte: Ich kann nicht für mich lösen, daß ich mein Erbteil nicht verderbe. Löse du für dich, was ich lösen sollte, denn ich kann nicht lösen.

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