Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Liebe Brüder, ich will an menschliche Verhältnisse erinnern: Auch die letztwillige Verfügung eines Menschen, die rechtskräftig geworden ist, kann doch niemand umstoßen oder nachträglich mit Zusätzen versehen.
Nun sind aber die (göttlichen) Verheißungen dem Abraham „und seinem Samen (= Nachkommen)“ zugesprochen worden. Es heißt nicht: „und den Samen (= den Nachkommen)“ in der Mehrzahl (= als wären es mehrere), sondern mit Bezug auf einen einzigen (= in der Einzahl): „und deinem Samen (= deinem Nachkommen)“, und das ist Christus.
Ich meine das aber so: Eine von Gott bereits früher vollgültig (oder: rechtskräftig) gemachte Verfügung kann durch das Gesetz, das erst vierhundertunddreißig Jahre später gekommen ist, nicht außer Kraft gesetzt (= für ungültig erklärt) werden, so dass es die Verheißung aufhöbe.
Wenn nämlich das (verheißene) Erbe vom Gesetz abhängt, so hängt es nicht mehr von der Verheißung ab; dem Abraham aber hat Gott es durch eine Verheißung als Gnadengabe verliehen.
Was soll (oder: wozu dient) nun aber das Gesetz? Der Übertretungen wegen ist es (der Verheißung) hinzugefügt worden (für die Zwischenzeit), bis der Same (= der Nachkomme) käme, dem die Verheißung gilt; und zwar ist es durch Engel verordnet (= erlassen) worden unter Mitwirkung eines Mittlers.
Ein Mittler aber vertritt nicht einen einzigen; Gott aber ist ein einziger.
Steht demnach das Gesetz mit den Verheißungen Gottes in Widerspruch? Nimmermehr! Ja, wenn ein Gesetz gegeben worden wäre, das die Kraft besäße, Leben zu verleihen, dann käme die Gerechtigkeit tatsächlich aus dem Gesetz.
Nun aber hat die Schrift alles (oder: die Gesamtheit = die ganze Menschheit) unter die (Herrschaft der) Sünde zusammengeschlossen, damit das Verheißungsgut den Gläubigen aufgrund des Glaubens an Jesus Christus zuteil würde.